Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB' genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.invento.ch abgeschlossen werden.

Die Invento AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Ausgenommen davon sind bei der Invento AG registrierte Partner.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchfunktion im Onlineshop auffindbar ist und oder der Vorrat reicht.

Bestellungen für Privatkunden in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2. Informationen

2.1 Produkte und Preise

Abbildungen von Produkten und Dienstleistungen in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (inkl. MwSt.) und Kosten für Verpackungen(en) und weitere allfällige Abgaben, Gebühren oder Kosten umfassen. Davon ausgenommen sind die Lieferkosten. Diese werden je nach gewählter Lieferoption verrechnet.

Die Invento AG behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2 Verfügbarkeiten und Lieferzeiten

Die Invento AG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei der Invento AG selber wie auch bei Lieferanten der Invento AG zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3. Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von der Invento AG zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend 'Kaufvertrag' genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von der Invento AG an die von ihr angegebene Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit der Invento AG unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4. Liefertermin

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt die Invento AG in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet die Invento AG der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber der Invento AG bestehen nicht.

5. Lieferung oder Filialabholung

Bei Produkten und Dienstleistungen von der Invento AG stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop angeboten werden.

Bei Lieferungen ins Ausland übernimmt die Kundschaft die anfallenden Steuern und Zölle sowie die Paketgebühren und allfällige weitere Aufwände für die Administration.

Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann die Invento AG den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die in eine Filiale (Abholung vor Ort) bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft in der Filiale abholt, kann die Invento AG den Kaufvertrag auflösen (stornieren).

6. Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

7. Gewährleistung

Die Invento AG leistet Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach Wahl durch Nacherfüllung, nämlich Beseitigung eines Mangels, einer Nachbesserung, oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die Kundschaft zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Dies gilt nicht für unerhebliche Mängel. Ein Recht der Kundschaft auf Minderung ist ausgeschlossen.

8. Haftung und Haftungsausschluss

8.1 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften die Invento AG in keinem Fall für;

  • leichte Fahrlässigkeit;
  • indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
  • nicht realisierte Einsparungen;
  • Schäden aus Lieferverzug sowie;
  • jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von der Invento AG sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Im Übrigen lehnt die Invento AG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile;
  • unterlassene Wartung und oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die Invento AG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

8.2 Haftungsbeschränkungen

Die Invento AG schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus - sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die Webseite oder aus Links zu Webseiten Dritter ergeben sollten. Die Invento AG garantiert nicht, dass die einzelnen Teile ihrer Webseite fehlerlos funktionieren.

8.3 Pflichten und Haftung der Kundschaft

Die Kundschaft ist verpflichtet, die Login-Daten für das Kundenkonto strikt geheim zu halten und unternimmt angemessene Massnahmen, um ihr Konto vor unberechtigten Zugriffen zu schützen, wie insbesondere Verwendung eines sicheren Passworts, Verwendung aktueller Browser-Versionen und Anti-Virensoftwares/-massnahmen.

Sämtliche Handlungen, insbesondere Bestellungen, welche über das Kundenkonto der Kundschaft abgewickelt werden, werden der Kundschaft zugerechnet. Insbesondere haftet die Kundschaft für Bestellungen, welche über ihr Kundenkonto getätigt werden.

9. Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über den Onlineshop von der Invento AG gekauft werden, macht die Invento AG direkt bei der Kundschaft geltend.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Barzahlung ist nur im Falle einer Filialabholung möglich. Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter Zahlungsoptionen angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von der Invento AG erhoben werden, sind unter Zahlungsoptionen ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.

Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Lager von der Invento AG werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 10 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden.

Bei Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 30 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

9.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft der Invento AG schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und die Invento AG kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten und oder Dienstleistungen an die Kundschaft einstellen.

Die Invento AG erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 60.00. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an die Invento AG im Eigentum von der Invento AG.

10. Änderung der Bestellung oder Rückgabe mängelfreier Ware

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Artikel und oder Dienstleistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann die Invento AG nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 Prozent des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.00, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

11. Weitere Bestimmungen

11.1 Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch die Invento AG gilt die Datenschutzerklärung (www.invento.ch/datenschutz).

11.2 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

11.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Invento AG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist der Kanton Basel-Landschaft.

Stand: Juli 2025